MLP Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie eine Bestellung bei The Marketing Lounge Partnership Limited, einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit der Firmennummer 06467245 und dem eingetragenen Firmensitz in The Cow Shed, Walnut Tree Farm, Lower Stretton, Cheshire WA4 4PG, ("MLP") aufgeben.

B. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Lastenheftes (wie unten definiert) für die Dienstleistungen. Der Erwerb oder die Nutzung einer Dienstleistung oder eines Produkts von MLP unterliegt diesen Geschäftsbedingungen.

C. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Auftrag (wie unten definiert) den Vertrag, gemäß dem wir Ihnen die Dienstleistungen (wie im Auftrag definiert) erbringen ("Vertrag"). "Sie" oder "Ihr" bezieht sich auf die Person oder Körperschaft, die eine Bestellung aufgegeben hat (oder in deren Namen eine Bestellung aufgegeben wurde) und schließt Ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen ein.

1. AUSLEGUNG

Für diese Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln.

1.1 Definitionen:
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Gebühren: die vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zu zahlenden Gebühren gemäß Klausel 5 (Gebühren und Zahlung).
Kundenmaterialien: alle Materialien und Werbe- und Marketinginhalte (einschließlich aller Logos, Designs, Marken, Videos, Software, Daten und Dokumente), die der Kunde MLP in Verbindung mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Kundenspezifikationsdokument: die Beschreibung oder Spezifikation der Dienstleistungen, die MLP dem Kunden zur Verfügung stellt und/oder mit ihm schriftlich vereinbart.
Datum des Inkrafttretens: hat die in Klausel 2.2 angegebene Bedeutung.
Bedingungen: diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 11.5.
Vertrag: der Vertrag zwischen MLP und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Kontrolle: hat die in Abschnitt 1124 des Körperschaftsteuergesetzes 2010 angegebene Bedeutung, und der Ausdruck "Änderung der Kontrolle" ist entsprechend auszulegen.
Kunde: die Person oder Firma, die Dienstleistungen von MLP bezieht.
Kundenverzug: hat die in Klausel 4.2 festgelegte Bedeutung.
Datenschutzgesetzgebung: alle geltenden Datenschutzgesetze, die von Zeit zu Zeit im Vereinigten Königreich in Kraft sind, einschließlich der GDPR des Vereinigten Königreichs, des Data Protection Act 2018 (DPA 2018) (und der darunter erlassenen Verordnungen) und der Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (SI 2003/2426) in ihrer geänderten Fassung sowie alle anderen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen, die von Zeit zu Zeit für eine Partei in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten gelten (einschließlich, ohne Einschränkung, des Datenschutzes für elektronische Kommunikation).
Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Verarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen: wie in den Datenschutzgesetzen definiert.
Liefergegenstände: die in dem von MLP für den Kunden erstellten Lastenheft aufgeführten Gegenstände.
Inländisches Recht: das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs.
Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Geschäftsbezeichnungen und Domänennamen, Rechte an Aufmachungen und Handelsaufmachungen, Geschäftswert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit von, vertrauliche Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Erneuerung oder Erweiterung dieser Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.
Auftrag: die Bestellung des Kunden für Dienstleistungen, wie sie im Spezifikationsdokument des Kunden dargelegt ist und auf die in seiner Bestellung Bezug genommen wird.
Belohnungen: Belohnungen, Geschenke, Geschenkkarten, elektronische Geschenkkarten, Erlebnisprodukte, physische Produkte oder andere Preise, die im Pflichtenheft des Kunden vorgesehen oder festgelegt sind.
Leistungen: die von MLP für den Kunden erbrachten Leistungen, einschließlich der Liefergegenstände, wie sie im Pflichtenheft des Kunden aufgeführt sind.
MLP Materialien: hat die in Klausel 4.1(g) festgelegte Bedeutung.

Kosten Dritter: bezeichnet die Gebühren und Kosten, die an Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren, IT-Infrastrukturkosten oder andere Kosten, die im Rahmen des Kundenspezifikationsdokuments vernünftigerweise vorgesehen sind, um MLP die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen.

1.2 Auslegung:
(a) Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist eine Bezugnahme auf Rechtsvorschriften oder eine Rechtsvorschrift:
(i) ist eine Bezugnahme auf die jeweils geänderte, erweiterte oder wieder in Kraft gesetzte Fassung; und
(ii) schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die von Zeit zu Zeit auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen erlassen werden.
(b) Wörter, die auf die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere", "zum Beispiel" oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind zur Veranschaulichung zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein.
(c) Ein Verweis auf Schriftlichkeit schließt E-Mails (aber nicht Faxe) ein.

2. VERTRAGSGRUNDLAGE

2.1 Der Auftrag stellt ein Angebot des Kunden dar, Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen zu erwerben.

2.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn MLP die Bestellung schriftlich annimmt, wobei der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zustande kommt (Vertragsbeginn).

2.3 Die von MLP herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie die in den Katalogen oder Prospekten von MLP enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Leistungen zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und entfalten keine vertragliche Wirkung.

2.4 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Handelsverlauf impliziert sind, einschließlich aller spezifischen Details in einer Bestellung, die nicht im Spezifikationsdokument des Kunden aufgeführt sind.

2.5 Ein von MLP abgegebenes Angebot stellt kein Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von 30 Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.

3. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

3.1 MLP erbringt die Leistungen gegenüber dem Kunden im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Pflichtenheft des Kunden.

3.2 Die Beauftragung von MLP erfolgt auf exklusiver Basis für den Bedarf des Kunden an der Erbringung der Leistungen.

3.3 MLP wird sich nach besten Kräften bemühen, die im Pflichtenheft des Kunden genannten Termine für die Erbringung der Leistungen einzuhalten, wobei es sich bei diesen Terminen nur um Schätzungen handelt und die Zeit für die Erbringung der Leistungen nicht entscheidend ist.

3.4 MLP behält sich das Recht vor, das Pflichtenheft des Kunden zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um geltende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, oder wenn die Änderung die Art oder die Qualität der Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt; MLP wird den Kunden in diesem Fall benachrichtigen.

3.5 MLP warrants to the Client that the Services will be provided using reasonable care and skill.

3.6 Mit der Unterzeichnung oder anderweitigen Genehmigung des Lastenheftes ermächtigt der Kunde MLP, die Belohnungen als sein ordnungsgemäß bestellter und bevollmächtigter Vertreter zu beschaffen.

3.7 MLP wird sich nach besten Kräften bemühen, alle Kosten für Dritte im Voraus mit dem Kunden zu vereinbaren. Der Kunde haftet jedoch für alle Kosten Dritter, die MLP bei der Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäß entstanden sind.

3.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für alle Kosten Dritter verantwortlich und haftbar zu sein. MLP kann zwar von Zeit zu Zeit vereinbaren, Rechnungen im Namen des Kunden zu empfangen und zu bezahlen, die volle Haftung für die Bezahlung dieser Rechnungen verbleibt jedoch ausschließlich beim Kunden, und MLP ist nicht verpflichtet, diese Rechnungen zu begleichen, bevor es nicht ausreichende Gelder (in frei verfügbaren Mitteln) vom Kunden erhalten hat, um diese zu begleichen.

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
(a) dafür zu sorgen, dass die Bedingungen des Auftrags und die im Lastenheft enthaltenen Informationen vollständig und richtig sind;
(b) mit MLP in allen Angelegenheiten, die die Dienstleistungen betreffen, zusammenzuarbeiten;
(c) MLP, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Beratern und Unterauftragnehmern den Zugang zu den Geschäftsräumen, Büroräumen und sonstigen Einrichtungen des Kunden zu ermöglichen, soweit dies für MLP zumutbar ist;
(d) MLP die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die MLP nach billigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und richtig sind;
(e) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienstleistungen erforderlich sein können, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten;
(f) alle Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Dokumente und sonstiges Eigentum von MLP (MLP-Materialien) in den Räumlichkeiten des Kunden auf eigene Gefahr zu verwahren, MLP-Materialien bis zur Rückgabe an MLP in gutem Zustand zu erhalten und MLP-Materialien nur gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung von MLP zu entsorgen oder zu verwenden;
(g) alle zusätzlichen Verpflichtungen, Anforderungen oder Verfahren, die im Kunden-Spezifikationsdokument aufgeführt sind, zu erfüllen;
(h) auf alle Anfragen von MLP nach Informationen und Genehmigungen unverzüglich zu reagieren. Eine von MLP beantragte Genehmigung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen reagiert hat, und berechtigt MLP, den Auftrag fortzuführen und die damit verbundenen Rechnungen zu stellen;
(i) ist und bleibt haftbar für alle Auszeichnungen, Preise oder Zahlungen, die entweder vom Kunden oder von MLP im Rahmen der Dienstleistungen vorgenommen werden, unabhängig davon, ob sich eine solche Auszeichnung oder Zahlung im Nachhinein als irrtümlich oder aufgrund eines Betrugs seitens eines Empfängers herausstellt; und
(j) pay disbursements and / or Third-Party Costs in advance.

4.2 Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von MLP durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden verhindert oder verzögert oder erfüllt der Kunde eine entsprechende Verpflichtung nicht (Kundenverzug):
(a) MLP hat das Recht, ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung anderer ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsbehelfe, die Erbringung der Leistungen auszusetzen, bis der Kunde den Kundenverzug behebt, und sich auf den Kundenverzug zu berufen, um sich von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu befreien, und zwar jeweils in dem Umfang, in dem der Kundenverzug die Erfüllung der Verpflichtungen von MLP verhindert oder verzögert;
(b) MLP haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass MLP eine seiner in dieser Klausel 4.2 genannten Verpflichtungen nicht oder verspätet erfüllt; und
(c) der Kunde erstattet MLP auf schriftliches Verlangen alle Kosten oder Verluste, die MLP direkt oder indirekt durch den Kundenverzug entstanden sind oder entstehen.

5. KOSTEN UND ZAHLUNG

5.1 Die Gebühren werden gemäß dem Pflichtenheft des Kunden oder gemäß einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien berechnet.

5.2 Sofern nicht in Übereinstimmung mit Abschnitt 5.1 etwas anderes vereinbart wurde, werden die Gebühren für die Dienstleistungen nach Zeit und Material berechnet:
(a) Die Entgelte werden nach den Standard-Tagessätzen von MLP (auf Anfrage erhältlich und jährlich aktualisiert) zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Leistungen für den Kunden erbracht wurden;
(b) Die täglichen Gebührensätze von MLP für jede Person werden auf der Grundlage eines Acht-Stunden-Tages von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr an Werktagen berechnet;
(c) MLP ist berechtigt, einen Überstundensatz in Höhe von 50 % des Tageshonorarsatzes anteilig für jeden Teiltag oder für jede Zeit zu berechnen, die von Personen, die MLP für die Dienstleistungen einsetzt, außerhalb der in Klausel 5.1 Buchstabe b genannten Zeiten geleistet wird.

(d) MLP ist berechtigt, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die den Personen, die MLP im Zusammenhang mit den Dienstleistungen einsetzt, in angemessener Weise entstanden sind, einschließlich Reise-, Hotel-, Aufenthalts- und damit zusammenhängende Kosten, sowie die Kosten für Dienstleistungen Dritter, die MLP für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und die Kosten für Materialien.

5.3 MLP behält sich das Recht vor, die Entgelte jährlich mit Wirkung zum ersten Jahrestag des Vertragsbeginns entsprechend dem prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindexes im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum oder einem anderen von MLP dem Kunden mitgeteilten oder anderweitig vereinbarten Betrag zu erhöhen; die erste Erhöhung wird zum ersten Jahrestag des Vertragsbeginns wirksam und basiert auf der letzten verfügbaren Zahl für den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindexes.
5.4 MLP stellt dem Kunden die Entgelte nach Fertigstellung der Leistungen oder wie anderweitig im Bestellformular oder im Pflichtenheft des Kunden festgelegt in Rechnung.
5.5 Eine Nichtgenehmigung von Bildern durch den Kunden
5.6 Alle Kosten für Dritte sind auf Verlangen des Auftraggebers zu zahlen.
5.7 Der Kunde hat jede von MLP gestellte Rechnung zu bezahlen:
(a) innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum; und
(b) in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln auf ein von MLP schriftlich benanntes Bankkonto und
Die Zahlungsfrist ist ein wesentliches Element des Vertrags.
5.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MLP Geschenkkarten/Gutscheine, Cashback und / oder andere Auszahlungen als Vertreter für Mehrwertsteuerzwecke für den Kunden verwahrt und Eigentum des Kunden bleibt. MLP berechnet keine Marge und gibt die erhaltenen Rabatte an den Kunden weiter.
5.9 Bargeld, Geschenkkarten, Gutscheine oder sonstige Bestände werden von MLP für einen Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt. Danach kann MLP für die weitere Aufbewahrung zusätzliche Gebühren erheben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die aufbewahrten Bestände anstelle dieser Zahlungen verwendet werden können.
5.10 Alle Beträge, die der Kunde aus dem Vertrag zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer. Erbringt MLP im Rahmen des Vertrages steuerpflichtige Leistungen an den Kunden, so hat der Kunde nach Erhalt einer gültigen Umsatzsteuerrechnung von MLP die für die Erbringung der Leistungen anfallenden zusätzlichen Umsatzsteuerbeträge zum gleichen Zeitpunkt an MLP zu zahlen, zu dem die Zahlung für die Erbringung der Leistungen fällig wird.
5.11 Leistet der Kunde eine nach dem Vertrag geschuldete Zahlung an MLP nicht bis zum Fälligkeitstag, so hat der Kunde - ohne Einschränkung der Rechtsbehelfe von MLP nach Ziffer 9 - Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitstag bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 5.6 werden täglich mit 5 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet, jedoch mit 5 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt.
5.12 Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge sind ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzügen oder -einbehalten) in voller Höhe zu zahlen.

6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

6.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen ergeben (mit Ausnahme der Rechte an geistigem Eigentum an den vom Kunden bereitgestellten Materialien), sind Eigentum von MLP.
6.2 MLP gewährt dem Kunden eine voll bezahlte, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz für die Dauer des Vertrages zum Kopieren und Ändern der Leistungen (mit Ausnahme der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien) zum Zwecke des Empfangs und der Nutzung der Leistungen und der Leistungen in seinem Unternehmen oder sorgt für die unmittelbare Gewährung einer solchen Lizenz an den Kunden.
6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, abzutreten oder anderweitig die in Artikel 6.2 gewährten Rechte zu übertragen.
6.4 Der Kunde gewährt MLP eine voll bezahlte, nicht ausschließliche, unentgeltliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Änderung von Kundenmaterialien, die der Kunde MLP für die Dauer des Vertrages zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden zur Verfügung stellt.
6.5 Der Kunde gewährleistet gegenüber MLP, dass alle Kundenmaterialien:
(a) alle anwendbaren Gesetze und alle anderen anwendbaren Gesetze, Verordnungen, behördlichen Vorschriften, Richtlinien oder Kodizes, die jeweils in Kraft sind, einschließlich aller Richtlinien und Kodizes, die von gesetzlichen, behördlichen und industriellen Gremien herausgegeben werden, einhalten;
(b) die Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte Dritter nicht verletzen;
(c) nicht diffamierend, verleumderisch, obszön oder anderweitig anstößig sind und
(d) nicht falsch, irreführend oder rechtswidrig sind.
6.6 Der Kunde stellt MLP, seine Unterauftragnehmer und deren jeweilige leitende Angestellte, Beauftragte und Mitarbeiter (zusammen die "freigestellten Parteien") von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei, einschließlich Strafen und Rechtskosten (berechnet auf der Grundlage einer vollständigen Freistellung) sowie aller sonstigen beruflichen Kosten und Ausgaben, die den freigestellten Parteien entstehen ("Verluste") und die sich aus oder in Verbindung mit Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben, die von einer Aufsichtsbehörde gegen die freigestellten Parteien erhoben werden, und die in jedem Fall direkt oder indirekt (ganz oder teilweise) aus einer Verletzung von Klausel 6 durch den Kunden resultieren.5.
6.7 Die Haftungsbeschränkungen in Klausel 8 gelten nicht für die Entschädigung in Klausel 6.6.

7. DATENSCHUTZ

7.1 Beide Parteien werden alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung einhalten. Diese Klausel 7 gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen oder Rechten einer Partei gemäß der Datenschutzgesetzgebung und entbindet, entfernt oder ersetzt diese nicht.
7.2 Die Parteien erkennen an, dass im Sinne der Datenschutzgesetzgebung der Kunde der Verantwortliche und MLP der Verarbeiter ist.
7.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 7.1 wird der Kunde sicherstellen, dass er über alle erforderlichen angemessenen Zustimmungen und Mitteilungen verfügt, um die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an MLP und/oder die rechtmäßige Erhebung personenbezogener Daten durch MLP im Namen des Kunden für die Dauer und die Zwecke dieser Vereinbarung zu ermöglichen.
7.4 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 7.1 ist MLP verpflichtet, in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen von MLP aus diesem Vertrag verarbeitet werden:
(a) diese personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage der dokumentierten schriftlichen Anweisungen des Kunden verarbeiten, die in dem Kundenspezifikationsdokument aufgeführt sind, um diese personenbezogenen Daten anderweitig zu verarbeiten. Beruft sich MLP auf innerstaatliches Recht als Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wird MLP den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen, bevor es die nach innerstaatlichem Recht erforderliche Verarbeitung vornimmt, es sei denn, das innerstaatliche Recht verbietet MLP, den Kunden entsprechend zu informieren;
(b) sicherstellen, dass er geeignete, vom Kunden überprüfte und genehmigte technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten ergreift, die dem Schaden, der durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung oder den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung oder Beschädigung entstehen könnte, und der Art der zu schützenden Daten angemessen sind, unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten für die Durchführung der Maßnahmen (diese Maßnahmen können gegebenenfalls die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit ihrer Systeme und Dienste, die Gewährleistung, dass die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und der Zugang zu ihnen nach einem Zwischenfall rechtzeitig wiederhergestellt werden können, sowie die regelmäßige Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der von ihr getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen);
(c) sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben und/oder diese verarbeiten, verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln; und
(d) keine personenbezogenen Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs oder des EWR übermitteln, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden wurde eingeholt und die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
(i) der Kunde oder MLP hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Übertragung getroffen;
(ii) die betroffene Person über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe verfügt;
(iii) MLP seine Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung erfüllt, indem es ein angemessenes Schutzniveau für alle personenbezogenen Daten bietet, die übertragen werden; und
(iv) MLP hält sich an die angemessenen Anweisungen, die der Kunde ihm im Voraus in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitgeteilt hat;
(e) den Kunden auf dessen Kosten bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person und bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Sicherheit, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden zu unterstützen;
(f) den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt;
(g) auf schriftliche Anweisung des Kunden personenbezogene Daten und Kopien davon bei Beendigung des Vertrags zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben, es sei denn, er ist nach innerstaatlichem Recht zur Speicherung der personenbezogenen Daten verpflichtet; und
(h) vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen zu führen, um die Einhaltung dieser Klausel 7 nachzuweisen.
7.5 MLP bestätigt, dass es mit dem Drittverarbeiter einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, der ähnliche Bedingungen wie die in dieser Klausel 7 genannten enthält. Zwischen dem Kunden und MLP haftet MLP in vollem Umfang für alle Handlungen oder Unterlassungen eines von MLP gemäß dieser Klausel 7 beauftragten Drittverarbeiters.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

8.1 Verweise auf die Haftung in dieser Klausel 8 umfassen jede Art von Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.

8.2 Diese Klausel 8 schränkt die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag nicht ein.
8.3 Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht begrenzt werden kann, einschließlich der Haftung für:
(a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
(c) Verstoß gegen die in Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Eigentum und ruhiger Besitz) enthaltenen Bestimmungen.
8.4 Vorbehaltlich der Klausel 8.3 übersteigt die Gesamthaftung von MLP gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Pflichtverletzungen, die innerhalb eines Vertragsjahres auftreten, nicht den niedrigeren Betrag von £ 1.000.000 und einhundert Prozent (100%) der gesamten Gebühren, die MLP in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten, in denen die Pflichtverletzungen aufgetreten sind, vom Kunden erhalten hat.
8.5 Die Obergrenzen für die Verbindlichkeiten von MLP verringern sich um:
(a) Zahlung einer nicht gedeckelten Verbindlichkeit;
(b) Beträge, die für andere Verstöße gegen den Vertrag gezahlt wurden oder gezahlt werden sollen.
(c) Beträge, die von einem Gericht oder einem Schiedsrichter in Ausübung ihrer verfahrensrechtlichen oder gesetzlichen Befugnisse für Verfahrenskosten oder Verzugszinsen zugesprochen werden.
8.6 Vorbehaltlich der Klauseln 8.2 und 8.3 legt diese Klausel 8.6 die Arten von Schäden fest, die vollständig ausgeschlossen sind:
(a) Gewinnausfall
(b) Umsatz- oder Geschäftseinbußen.
(c) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen.
(d) Verlust von erwarteten Einsparungen.
(e) Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen.
(f) Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts; und
(g) indirekte oder Folgeschäden.
8.7 Unbeschadet der Klausel 8.6 wird ausdrücklich vereinbart, dass:
(a) MLP kann keine Garantie für die Richtigkeit von Nutzungsstatistiken, Vorhersagen oder prognostizierten Ergebnissen übernehmen, unabhängig davon, ob diese in den Kundenspezifikationen oder anderweitig angegeben sind; und
(b) MLP haftet nicht für Schäden oder vermeintliche Schäden an der Marke, dem Ruf oder dem Firmenwert des Kunden, die durch die Platzierung des Kundenmaterials in Medien verursacht werden, die zu einer unbeabsichtigten Assoziation mit oder einer unbeabsichtigten Befürwortung von unangemessenen Unternehmen, Inhalten oder Websites im Internet oder einer anderen veröffentlichten Form führen.
8.8 MLP wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Betrug im Zusammenhang mit einer Dienstleistung aufgedeckt und minimiert wird. MLP übernimmt jedoch keine Haftung für Betrug, der von Dritten (d.h. Personen, die aufgrund der von MLP erbrachten Dienstleistungen Marketingmaterial erhalten haben) im Zusammenhang mit den von MLP erbrachten Dienstleistungen begangen wird.
8.9 MLP hat sich in Ziffer 3 verpflichtet, dass die Leistungen den einschlägigen Spezifikationen entsprechen. In Anbetracht dieser Zusagen werden die in den Abschnitten 3, 4 und 5 des Supply of Goods and Services Act 1982 enthaltenen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
8.10 Sofern der Kunde MLP nicht mitteilt, dass er innerhalb der Kündigungsfrist einen Anspruch aus einem Ereignis geltend machen will, haftet MLP nicht für dieses Ereignis. Die Kündigungsfrist für ein Ereignis beginnt an dem Tag, an dem der Kunde von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, und endet 6 Monate nach diesem Zeitpunkt. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen und das Ereignis und die Gründe für den Anspruch hinreichend genau bezeichnen.
8.11 Diese Klausel 8 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

9. KÜNDIGUNG

9.1 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen, wobei die Kündigungsfrist spätestens zu dem Datum abläuft, das im Pflichtenheft des Kunden als Mindestvertragsdauer angegeben ist.
9.2 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihr zur Verfügung stehen, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn
(a) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 28 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
(b) die andere Partei Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme der Verwaltung, der vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit ihren Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Beantragung oder Erlangung eines Moratoriums gemäß Teil A1 des Insolvency Act 1986, der Liquidation (freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, außer zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), der Einsetzung eines Konkursverwalters für eines ihrer Vermögenswerte oder der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit unternimmt oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einem anderen Rechtsgebiet erfolgt, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in dem betreffenden Rechtsgebiet;
(c) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; oder
(d) sich die finanzielle Lage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass nach Ansicht der kündigenden Partei die Fähigkeit der anderen Partei, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
9.3 Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe ist MLP berechtigt, die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und MLP auszusetzen, wenn
(a) der Kunde einen im Rahmen des Vertrags fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt; und / oder

(b) der Kunde von einem der in Klausel 9.2 (b) bis Klausel 9.2 (d) aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder MLP vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird.

10. FOLGEN DER KÜNDIGUNG

10.1 Bei Beendigung oder Auslaufen des Vertrages:
(a) Der Kunde ist verpflichtet, alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen von MLP und/oder Kosten Dritter sowie Zinsen unverzüglich an MLP zu zahlen; für erbrachte Leistungen, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, wird MLP eine Rechnung vorlegen, die gegebenenfalls auch die Kosten Dritter enthält und vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist;
(b) der Kunde ist verpflichtet, alle nicht vollständig bezahlten Materialien und Liefergegenstände von MLP zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MLP die Räumlichkeiten des Kunden betreten und die Materialien in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe ist der Kunde allein für die sichere Aufbewahrung verantwortlich und wird sie nicht für vertragsfremde Zwecke verwenden.
10.2 Die Beendigung oder das Erlöschen des Vertrages berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.
10.3 Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

11. ALLGEMEINES

11.1 Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist vertragsbrüchig oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
11.2 Abtretung und sonstige Geschäfte.
(a) MLP ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu übertragen, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umzugehen.
(b) Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MLP abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umgehen.
11.3 Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 11.3(b) zulässig.
(b) Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(i) ihren Angestellten, leitenden Angestellten, Vertretern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern oder Beratern, die diese Informationen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Partei kennen müssen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 11.3 einhalten; und
(ii) soweit dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.
(c) Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verwenden.
11.4 Gesamte Vereinbarung.
(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen.
(b) Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden), die nicht im Vertrag enthalten sind, verlässt und keine Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung oder eine fahrlässige Falschaussage auf der Grundlage einer Erklärung im Vertrag hat.
(c) Nichts in dieser Klausel schränkt die Haftung für Betrug ein oder schließt sie aus.
11.5 Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf ein späteres Recht oder eine spätere Nichterfüllung. Macht eine Partei von einem vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Recht oder Rechtsbehelf nicht oder verspätet Gebrauch, so stellt dies weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, noch wird dadurch eine weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindert oder eingeschränkt. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

11.6 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen; dies berührt jedoch nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Wird eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages nach dieser Ziffer 11.7 gestrichen, so werden die Parteien nach Treu und Glauben eine Ersatzbestimmung aushandeln, die das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht.

11.7 Bekanntmachungen.
(a) Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag bedarf der Schriftform und ist persönlich oder per Einschreiben am nächsten Werktag an den eingetragenen Firmensitz (falls es sich um ein Unternehmen handelt) oder den Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zuzustellen oder per E-Mail an legal@mlp.agency zu senden.
(b) Jede Mitteilung gilt als zugegangen:
(i) bei persönlicher Übergabe zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung an der richtigen Adresse hinterlassen wird;
(ii) bei Versand per Einschreiben am nächsten Werktag um 9.30 Uhr am dritten Werktag nach dem Versand; oder
(iii) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, falls dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In dieser Klausel 11.7(b)(iii) bedeutet Geschäftszeit 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag an einem Tag, der am Empfangsort kein Feiertag ist.
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Schriftstücken im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls einer anderen Methode der Streitbeilegung.
11.8 Rechte Dritter.
(a) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Vertragsklausel.
(b) Die Rechte der Parteien, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu ändern, sind nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig.
11.9 Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.
11.10 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.